Verwertung

Extraktion Heinrich Hoven GmbH – der Spezialist zur Verwertung von Schlachtnebenprodukten von gesund geschlachteten Tieren

Im Nachgang der BSE-Vorfälle in Deutschland wurden im Jahr 2002 mit einer neuen Verordnung Schlachtnebenprodukte wie Knochen nach ihrem Seuchenrisiko in drei Kategorien eingestuft. Entsprechend wurden die verarbeitenden Betriebe eingruppiert. Mit der erfolgten Zertifizierung als Kategorie-3-Betrieb gemäß der EU-Verordnung 1774/2002 konnten nun unsere Produkte an die „Petfood-Industrie“ vertrieben werden.

Die Betriebszulassung besagt, dass nur Schlachtnebenprodukte von gesund geschlachteten Tieren zu Knochenfett, tierischen verarbeitetem Protein und organischem Naturdünger verarbeitet werden dürfen. Bereits im Jahr 1999, und somit vor der BSE-Krise, wurde ein Sterilisator in Betrieb genommen, mit dem das fertige Knochenmehl unter Druck sterilisiert wurde, um Keime abzutöten. Durch die spätere Kategorisierung wurde die Sterilisierung für unsere eingesetzten Rohstoffe hinfällig.  

Mit dem Beschluss der EU-Verordnung 1069/2009, welche modernisiert und den Gegebenheiten angepasst wurde, erfolgte die Aufhebung der alten EU - Verordnung 1774/2002.  Nachdem im Jahr 2009 der letzte BSE-Fall bei einem Rind auftrat, wurde von da an nach und nach das Testalter von Rindern angehoben.

Im Jahr 2016 wurde Deutschland zum Land mit vernachlässigbarem Risiko eingestuft. Seit Juli 2017 ist das verarbeitete tierische Protein nun auch für den Export in Drittländer zugelassen. Am 2. August 2017 wurden erstmals Produkte der Firma Hoven über Zwischenhändler in den pazifischen Raum exportiert.